Für Behörden und Ämter sind häufig beglaubigte Übersetzungen erforderlich, die amtlichen Charakter tragen und eine inhaltlich korrekte und wortgetreue Übersetzung des Ausgangstextes bescheinigen.
Unsere Urkundenübersetzer haben bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt und sind somit ermächtigt, die von ihnen angefertigten Übersetzungen als korrekt zu bescheinigen bzw. zu bestätigen.
Bei Bedarf beglaubigten wir die Übersetzung Ihrer Dokumente in den von uns angebotenen Sprachen – unter anderem für folgende Textsorten:
Haben Sie Fragen zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente?
Sprechen Sie uns an!